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   OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 203/05   

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https://dejure.org/2006,10062
OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 203/05 (https://dejure.org/2006,10062)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.08.2006 - 10 UF 203/05 (https://dejure.org/2006,10062)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. August 2006 - 10 UF 203/05 (https://dejure.org/2006,10062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Annahme einer vollen Leistungsfähigkeit; Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsverpflichteten; Berücksichtigung berufsbedingter Fahrtkosten bei der Unterhaltsberechnung; Berechnung des notwendigen Selbstbehalts

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    Regelbetrag-VO § 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; UVG § 7; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1612 a Abs. 1; ; BGB § 1612 b Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2
    Wechsel der Arbeitsstelle oder des Wohnortes, wenn annähernd die Hälfte des Nettoeinkommens eines Unterhaltsschuldners für Fahrtkosten verwendet wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 2 UF 209/05

    Unterhaltsverfahren nach der Insolvenzeröffnung: Wiederaufnahme und anschließende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 203/05
    Über die Kosten des gesamten Rechtsstreits unter Einschluss des Berufungsverfahrens wird das Amtsgericht, das mit Rücksicht auf das am 2.8.2004 eröffnete Insolvenzverfahren durch Teilurteil nur über den Unterhalt ab September 2004 befunden hat (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 953; FamRZ 2006, 956; Wendl/Pauling, a.a.O., § 4, Rz. 61 a), in seinem Schlussurteil zu entscheiden haben.
  • BGH, 17.12.2003 - XII ZR 224/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 203/05
    Denn es unterliegt grundsätzlich der freien Disposition des Unterhaltspflichtigen, wie er die ihm zu belassenden Mittel nutzt, sodass es ihm nicht verwehrt ist, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen zu gewichten, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke einsetzen zu können (vgl. BGH, FamRZ 2004, 186, 189; FamRZ 2004, 370, 373; OLG Hamm, FamRZ 2006, 952, 953; Kalthoener/ Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 46).
  • OLG Hamm, 26.10.2005 - 11 UF 83/05

    Zur Frage der Eigenverwendung des Selbstbehaltes bei Unterschreiten der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 203/05
    Vorliegend ist jedoch mit Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Lebensgefährtin ein niedrigerer Ansatz gerechtfertigt (vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 2006, 809).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2005 - 2 UF 41/05

    Unterhaltsrecht: Berücksichtigungsfähigkeit von nach der Scheidung eintretenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 203/05
    Über die Kosten des gesamten Rechtsstreits unter Einschluss des Berufungsverfahrens wird das Amtsgericht, das mit Rücksicht auf das am 2.8.2004 eröffnete Insolvenzverfahren durch Teilurteil nur über den Unterhalt ab September 2004 befunden hat (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 953; FamRZ 2006, 956; Wendl/Pauling, a.a.O., § 4, Rz. 61 a), in seinem Schlussurteil zu entscheiden haben.
  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82

    Kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei Verlust des bisherigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 203/05
    Stehen die berufsbedingten Fahrtkosten zu dem erzielten Nettoeinkommen außer Verhältnis, ist der Unterhaltsschuldner insbesondere bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen zunächst auf die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel zu verweisen (vgl. BGH, FamRZ 1984, 988, 990; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 934).
  • BGH, 29.10.2003 - XII ZR 115/01

    Sicherung des Eigenbedarfs des Unterhaltsverpflichteten durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 203/05
    Die sich aus diesem Umstand ergebende Haushaltsersparnis setzt der Senat, wie bereits im Senatsbeschluss vom 4.5.2006 ausgeführt, regelmäßig mit 12, 5 % für jeden der beiden Partner der Lebensgemeinschaft an (vgl. auch BGH, FamRZ 2004, 24; Schael, FuR 2006, 6 ff.; Heistermann, FamRZ 2006, 742 ff.; anders OLG Frankfurt, FamRZ 2005, 2090; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 2091).
  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 117/96

    Bemessung des Betreuungsunterhalts; Anrechnung der Einkünfte aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 203/05
    Wenn die Fahrtkosten einen hohen, unverhältnismäßigen Aufwand verursachen, durch den angemessene Unterhaltsleistungen ausgeschlossen werden, ist ferner zu prüfen, ob von dem Unterhaltspflichtigen nicht ein Wechsel des Wohnortes erwartet werden kann (vgl. BGH, FamRZ 1998, 1501, 1502; Wendl/ Dose, a.a.O., § 1, Rz. 100).
  • OLG Hamm, 17.11.2005 - 6 UF 145/04
    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 203/05
    Denn es unterliegt grundsätzlich der freien Disposition des Unterhaltspflichtigen, wie er die ihm zu belassenden Mittel nutzt, sodass es ihm nicht verwehrt ist, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen zu gewichten, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke einsetzen zu können (vgl. BGH, FamRZ 2004, 186, 189; FamRZ 2004, 370, 373; OLG Hamm, FamRZ 2006, 952, 953; Kalthoener/ Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 46).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 2 UF 13/05

    Unterhaltsrecht: Reduzierung des Selbstbehalts bei Begründung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 203/05
    Die sich aus diesem Umstand ergebende Haushaltsersparnis setzt der Senat, wie bereits im Senatsbeschluss vom 4.5.2006 ausgeführt, regelmäßig mit 12, 5 % für jeden der beiden Partner der Lebensgemeinschaft an (vgl. auch BGH, FamRZ 2004, 24; Schael, FuR 2006, 6 ff.; Heistermann, FamRZ 2006, 742 ff.; anders OLG Frankfurt, FamRZ 2005, 2090; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 2091).
  • BGH, 25.06.2003 - XII ZR 63/00

    Familienrecht - Elternunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 203/05
    Denn es unterliegt grundsätzlich der freien Disposition des Unterhaltspflichtigen, wie er die ihm zu belassenden Mittel nutzt, sodass es ihm nicht verwehrt ist, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen zu gewichten, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke einsetzen zu können (vgl. BGH, FamRZ 2004, 186, 189; FamRZ 2004, 370, 373; OLG Hamm, FamRZ 2006, 952, 953; Kalthoener/ Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 46).
  • OLG Brandenburg, 09.01.2018 - 10 UF 104/16

    Kindesunterhalt: Abzugsfähigkeit berufsbedingter Aufwendungen des

    Wenn die Fahrtkosten einen hohen, unverhältnismäßigen Aufwand verursachen, durch den angemessene Unterhaltsleistungen ausgeschlossen werden, ist ferner zu prüfen, ob von dem Unterhaltspflichtigen nicht ein Wechsel des Wohnortes erwartet werden kann (vgl. BGH, FamRZ 1998, 1501, 1502; Senat, Urteil vom 1.8.2006 - 10 UF 203/05, BeckRS 2006, 10142).

    Ergibt sich bei weiten Entfernungen zwischen Wohn- und Arbeitsstelle eine unangemessen hohe Belastung, muss schließlich auch darüber nachgedacht werden, ob der Wechsel in eine näher zum Wohnort gelegene Arbeitsstelle zumutbar ist (Senat, Urteil vom 9.11.2010 - 10 UF 3/10, BeckRS 2010, 29950; Urteil vom 1.8.2006, a.a.O. Wendel/Dose, a.a.O., § 1 Rn. 140).

  • OLG Brandenburg, 17.11.2009 - 10 UF 49/09

    Kindesunterhalt: gesteigerte Erwerbsobliegenheit; (Un-)Zumutbarkeit eines

    Ergibt sich bei weiten Entfernungen zwischen Wohn- und Arbeitsstelle eine unangemessen hohe Belastung, muss schließlich auch darüber nachgedacht werden, ob der Wechsel in eine näher zum Wohnort gelegene Arbeitsstelle zumutbar ist (vgl. Senat, Urteil vom 1.8.2006 - 10 UF 203/05 -, BeckRS 2006 10142; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 1, Rn 100).
  • OLG Brandenburg, 03.03.2008 - 9 UF 16/08

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten bei

    Lebt der Unterhaltsverpflichtete konkret sparsamer, als es die Selbstbehaltsätze zulassen, ist ihm dies zu belassen, eine Herabsenkung des Selbstbehalts scheidet aus (OLG Brandenburg, OLGReport 2007, 132; OLG Dresden, FamRZ 2007, 1477 ).
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